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AfDFraktionGersdorf

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Vorstellung Halbjahresbericht zum 30.06.2026

In Beratung · Fraktion: Noch offen

Zugeordnete Sitzung: öffentliche Gemeinderatssitzung · 25.08.2026

PDF öffnen · Scan 25.08.2026_ 08.07 1.pdf

Kurzfassung

Gemäß § 75 Abs. 5 der Sächsischen Gemeindeordnung ist der Bürgermeister verpflichtet,
den Gemeinderat zum 30. Juni des laufenden Haushaltsjahres über wesentliche
Haushaltsabweichungen zu unterrichten.