Vorstellung Halbjahresbericht zum 30.06.2026
In Beratung · Fraktion: Noch offen
Zugeordnete Sitzung: öffentliche Gemeinderatssitzung · 25.08.2026
PDF öffnen · Scan 25.08.2026_ 08.07 1.pdfKurzfassung
Gemäß § 75 Abs. 5 der Sächsischen Gemeindeordnung ist der Bürgermeister verpflichtet,
den Gemeinderat zum 30. Juni des laufenden Haushaltsjahres über wesentliche
Haushaltsabweichungen zu unterrichten.