Beschluss zur Festlegung der Erstattung von Semestergebühren für die in Gersdorf wohnenden Direktstudenten
In Beratung · Fraktion: Noch offen
Zugeordnete Sitzung: öffentliche Gemeinderatssitzung · 25.08.2026
PDF öffnen · Scan 25.08.2026_ 08.10.pdfKurzfassung
Der Gemeinderat beschließt die Unterstützung, für die mit Hauptwohnsitz in Gersdorf
wohnenden Direktstudenten (ausgenommen berufsbegleitende Studiengänge) mit bis zu
einem Höchstbetrag von 100,00 € pro Semester zu bezuschussen.
Hintergrund
Begründung
Aufgrund der seit Jahren rückläufigen Einwohnerzahlen hat der Gemeinderat bereits 2009
beschlossen, „junge Gersdorfer Bürger" die den Weg eines Direktstudiums einschlagen und
ihren Wohnsitz in Gersdorf behalten, mit einem Zuschuss der Semestergebühren zu
unterstützen. Der Höchstbetrag wurde mit 100,00 € pro Semester festgelegt.
Bei dieser Art der Unterstützung handelt es sich um eine freiwilige finanzielle Leistung der
Kommune, die Vollzeitstudenten einer inländischen Hochschule oder Universität sowie einer
Fachoberschule oder Berufsakademie mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Gerdorf nach
schriftlicher Antragstellung unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden kann:
- Hauptwohnsitz über das gesamte Semester in Gersdorf
- Unterstützung nicht länger als 10 Semester
- Antragsteller das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
Des Weiteren sind folgende Unterlagen zur Beantragung vorzulegen:
- Personalausweis
- Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis über gezahlten Semesterbeitrag
Haltung der Fraktion
Wir werden es befürworten.